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Liebe Naturfotografen,
seit vielen Jahren erfreuen sich unsere Fotohütten im Bereich der Günzer Vogelwiesen immer größer werdender Beliebtheit. Wir sind darum bemüht, vielen Naturfreunden die Möglichkeit zu geben, das Naturschauspiel Kranichrast aus nächster Nähe mitzuerleben. Um hier eine gewisse Chancengleichheit einzuräumen, wird es für die Nutzung der Hütten ab dem Jahr 2013 feste Termine für den Reservierungsstart geben.
Frühjahrsrast 2013 - ab dem 15. September 2012
Herbstrast 2013 - ab dem 15. Januar 2013 |
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| Fotografieren aus Fotoverstecken |
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dem immer größer werdenden Interesse von Naturfreunden
und Tierfotografen Rechnung zu tragen, stellen wir während
der Rastzeiten im Bereich der Günzer Vogelwiesen (Rügen-Bock-Region,
Nordvorpommern, 4 km westlich vom Kranich-Informationszentrum)
drei Fotoverstecke zur Verfügung.
Aufstellzeiten: 15. März bis
31. März
01. Oktober bis 31. Oktober
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Links im Bild von
der Fotohütte liegt das
landschaftlich schön
gelegene Grünland
mit dem Günzer See im Hintergrund. |
Die Hütten (größer als am
Hornborga-See) stehen auf Grünland und/oder an der Kante
zu einem Maisstoppelfeld. Im Hintergrund liegt der Günzer
-See mit einem Schilfgürtel. Es handelt sich um eine
Fläche der Altenpleener Agrar GmbH, auf der im Auftrag
von Kranichschutz Deutschland jährlich eine Ablenkfütterung
eingerichtet wird (Es wird Weizen ausgestreut, um die Kraniche
von landwirtschaftlichen Nutzflächen abzulenken).
Durch
den Einsatz von Kranich-Rangern versuchen wir Störungen
zu verhindern, so dass sich meistens eine Vielzahl von Kranichen
hier aufhält. Eine Garantie kann es verständlicherweise
nicht geben (Im Herbst 2004 wurde eine Fotohütte erstmals
getestet. Die Fotografen waren begeistert.)
Einen bebilderten Erlebnisbericht von Jan Bleil (Dortmund) können sie hier herunter laden.
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| Buchung der Hütten |
Reservierungsstart Frühjahrsrast 2013 - ab dem 15. September 2012
Reservierungsstart Herbstrast 2013 - ab dem 15. Januar 2013
Die Hütten sind zur Nutzung von
bis zu zwei Personen ausgelegt. Eine
Voranmeldung ist erforderlich, welche als verbindlich gilt.
Melden Sie sich beim Kranich-Informationszentrum, lesen Sie bitte zuvor die verbindlichen Verhaltensregeln weiter unten.
Durch den finanziellen Mehraufwand des landwirtschaftlichen Betriebs im Bereich Mitarbeiter, Technik und ausgestreutes Futtergetreide wurden uns bereits im Frühjahr 2011 erheblich höhere Kosten für die Ablenkfütterung in Rechnung gestellt. Deshalb müssen wir die Spenden für die Hüttennutzung anpassen. Hierbei wollen wir moderat sein und bitten ab 2012 um eine Spende von 60,00 € für eine Person bzw. 80,00 € für 2 Personen pro Tag. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Am Abend vor der Nutzung des Verstecks melden Sie sich bitte
im Kranich-Informationszentrum, um alle notwendigen Formalitäten
zu erledigen. Sie erhalten zusätzlich einen Eimer mit
Mais, um besondere Plätze im Bereich der Hütte attraktiver
für Kraniche zu machen. |
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| Geschenkgutschein |
In Ihrem Verwandten- bzw. Bekanntenkreis gibt es Naturfotografen und Sie suchen schon immer nach einem ganz besonderem Geschenk?
Wie wäre es denn mit einem Gutschein in Höhe von 60,00 € für ein Fotoversteck zur Kranichbeobachtung.
Bestellung per Post, E-Mail, Fax oder Telefon. |
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| Verbindliche Verhaltensregeln |
Was ist beim Aufenthalt in der Hütte zu beachten?
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Das Fotoversteck ist morgens vor Sonnenaufgang zu betreten und darf erst verlassen werden, wenn sich keine Kraniche mehr auf der Fläche aufhalten, d.h. in der Regel nach Sonnenuntergang. Ein Heraustreten aus dem Versteck am Tage bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch Mitarbeiter des Kranich-Informationszentrums – bitte anrufen: 038323 80540.
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Kommen Sie mit Ihrem Gesicht nicht zu dicht an ein geöffnetes Fenster (Fotoluke), da die helle Haut das Licht stark reflektiert. Das Hinausstrecken von Körperteilen, Objektiven mehr als 5 cm über den Fensterrahmen hinaus, Kleidung oder sonstigen Gegenständen ist zu unterlassen. Objektive sind nur langsam zu bewegen.
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Öffnen Sie jeweils nur ein Fenster, damit die Kraniche nicht beunruhigt werden. Wenn Sie von einem anderen Fenster aus fotografieren möchten, müssen Sie zuerst das vorherige Fenster ganz schließen, bevor Sie das neue Fenster öffnen.
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Das Betreiben von lauten Tonträgern sowie laute Unterhaltung sind nicht gestattet. Vermeiden Sie zudem jedwedes Entstehen von Geräuschen (wie z.B. Stühlerücken, Poltern durch herab- oder umfallende Gegenstände, Husten oder Niesen etc.)
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Das Betreiben von Wärmequellen und das Entfachen von offenem Feuer sind auch zu Ihrer eigenen Sicherheit verboten.
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Zur Verrichtung der Notdurft ist der bereitstehende Eimer oder eine eigene Urinflasche zu benutzen. Die Entsorgung erfolgt beim Verlassen des Fotoverstecks am Abend (vgl. Punkt 1) durch den Nutzer selbst.
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Das Fotoversteck ist in einwandfreiem Zustand zu verlassen, der Müll ist mitzunehmen, der Hüttenboden ist mit dem bereitstehenden Besen gründlich auszufegen, Fenster und Türe sind zu schließen und der Schlüssel ist am nächsten Morgen bis spätestens 12 Uhr im Kranich-Informationszentrum abzugeben.
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Eventuelle Schäden am Fotoversteck sind dem Kranich-Informationszentrum unmittelbar bei der Schlüsselrückgabe mitzuteilen, damit die nachfolgenden Nutzer ein funktionsfähiges Fotoversteck vorfinden.
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Für mut- und böswillig herbeigeführte Schäden an den Fotohütten hat der Nutzer die Kosten für die Herstellung des Ausgangszustandes zu tragen.
Leider haben wir vor allem in der Herbstsaison 2009 schlechte Erfahrungen mit einigen Fotografen machen müssen (vgl. Punkt 2 und nachfolgendes Foto). Wie die Betreiber der Fotoverstecke am Hornborgasee werden wir aus diesem Grund bei Nichtbeachtung der o.g. Regeln ab sofort eine Gebühr von 300,- € erheben, um durch einen erhöhten Fütterungsaufwand eine entsprechende Störung zu kompensieren. Mit dieser Regelung erklärt sich der Mieter der Fotohütte bei Abschluss des Vertrags einverstanden. Zusätzlich erhält jeder Fotograf, von dem Störungen der Kraniche durch Nicht-Einhaltung der oben aufgeführten Verhaltensregeln ausgehen, ein unbefristetes Verbot zur Nutzung der Fotoverstecke. Gleiches gilt für Mieter, die für Sachbeschädigungen an den Fotohütten verantwortlich sind.
Bitte bedenken Sie bereits vor der Buchung, ob Sie gesundheitlich und körperlich einen Ansitz in einem kleinen Fotoversteck auf sich nehmen möchten und können (z. B. Menschen mit Platzangst, Diabetes oder Magen-Darmbeschwerden). Sie können die Hütte während des Tages i.d.R. nicht verlassen (vgl. Punkt 1).
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| Fotografen, die so eindeutig gegen die oben aufgeführten Verhaltensregeln verstoßen, erhalten ein unbefristetes Verbot zur Nutzung der Fotoverstecke und müssen eine Gebühr von 300,- € entrichten, damit durch einen erhöhten Fütterungsaufwand die Störung kompensiert werden kann. (Foto: Frans Hoogland) |
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Projektträger:


Unterstützt durch:
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