Nach dem Bundesnaturschutzgesetz
in Verbindung mit der Bundesartenschutzverordnung und nach
entsprechenden Ländergesetzen ist sowohl das Betreten
der Kranichbrutgebiete als auch das Aufsuchen der Nahrungs-
und Sammelplätze von Kranichen verboten. Ausnahmegenehmigungen
für Naturschutzzwecke können die zuständigen
Behörden erteilen. Die hier gezeigten Fotos wurden mit
einer entsprechenden Erlaubnis erstellt.
Es gibt aber vielfältige Möglichkeiten,
Kraniche von Straßen und Feldwegen aus zu beobachten,
ohne sie dabei zu stören. Jeder, der sich an diese Gebote
hält, trägt zum Schutz der großen Vögel
bei. Dort, wo Kraniche gelernt haben, dass Menschen für
sie keine Gefahr bedeuten, lassen sie sich mitunter auch aus
relativ geringer Entfernung ausgiebig beobachten. |